Schuldnerberatung für Privatpersonen

 

 

In drei Schritten raus aus den Schulden - wir unterstützen Sie dabei professionell und mit Know How.

 

 

Phase 1

Unverbindliches Erstgespräch
 

Analyse Ihrer Situation

 

 

 

Phase 2


Beratung
 

Erstellung eines individuellen Planes

 

 

Phase 3:


Durchführung des Planes
 

Abschluss

 

 

1. Im ersten Gespräch geht es darum, zu erfassen wie Ihre persönliche Situation aktuell ist. Das heißt, wir schauen uns gemeinsam an, welche Gläubiger welche Forderungen an Sie geltend machen, wie Ihre Einkommenssituation aussieht und welche laufenden Ausgaben Sie haben. Oft ist dieses Gespräch seit langer Zeit die erste Gelegenheit, in der man sich wirklich mit der ganzen Sache konfrontiert. Das muss sein, aber keine Sorge, Sie müssen das nicht alleine schaffen, ich helfe Ihnen dabei. 

Wenn ein erster Überblick geschaffen ist, kann ich schon grob sagen, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, wie Sie  Ihre Schulden wieder in den Griff bekommen.

 

2.  Inhalt und Ziel meiner Beratung ist es, mit Ihnen zu klären, ob es einen Weg für Sie gibt, Schulden aus eigener Kraft zu regulieren. Das ist immer das erste Ziel. Nur wenn es wirklich keine Chance gibt, genügend Mittel aufzubringen, damit die Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen können, muss auch über die Frage diskutiert werden, ob Sie gerichtliche Hilfe in Form eines Insolvenzverfahrens in Anspruch nehmen. 

Für Privatpersonen ist es aber auf jeden Fall notwendig und auch sinnvoll, es zunächst mit einem Regulierungsplan zu versuchen. Wenn dieser Zahlungsplan von den Gläubigern akzeptiert wird, dann ist eine außergerichtliche Lösung erreicht - falls der Plan abgelehnt wird, wäre das der Nachweis für das Gericht, dass ein Einigungsversuch stattgefunden hat.

 

3. Wenn alle Gläubiger den Einigungsvorschlag angenommen haben, gilt es, sich auch zuverlässig an den eigenen Vorschlag zu halten, damit am Ende der Laufzeit das Problem auch wirklich gelöst ist. Je nach dem, wie ein Mensch "gestrickt" ist, kann das der eine sehr gut selbst in die Hand nehmen, der andere braucht vielleicht weitere Unterstützung. Ich biete Ihnen an, Ihren Regulierungsplan über die vereinbarte Laufzeit hinweg für Sie durchzuführen und eventuelle Rückfragen der Gläubiger zu klären.

Sobald die Laufzeit des Zahlungsplanes abgelaufen ist, sollten Sie von allen Beteiligten eine Erklärung bekommen, dass die Sache nun endgültig erledigt ist. Falls es zu der Forderung einen Eintrag bei der Schufa oder bei anderen AUskunfteien gegeben hat, kann es sinnvoll sein, sich auch eine Löschungsbewilligung geben zu lassen, damit man den Eintrag bereits vor Ablauf der gesetzlichen Löschungsfrist löschen lassen kann. So wird Ihre Bonität schneller wieder hergestellt. Auch das können Sie selbst in die Hand nehmen - oder sich von mir dabei unterstützen lassen.  Sollte Ihr Regulierungsplan jedoch nicht angenommen worden sein, brauchen Sie als Nachweis für das Insolvenzgericht eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs.  Diese Bescheinigung stelle ich Ihnen in diesem Fall zur Verfügung.

 

 

 

Wie lange dauert das alles?

Vom ersten Gespräch bis zu dem Zeitpunkt an dem klar ist, ob der Einigungsversuch erfolgreich war oder gescheitert ist, dauert es in der Regel etwa 12 Wochen. Manchmal gibt es Verzögerungen, zum Beispiel weil die Finanzierung meiner Arbeit nicht so schnell zu bewältigen iist, oder weil Gläubigerdaten nicht vollständig sind und erst noch mühsam ermittelt werden müssen.

Falls Sie einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen, dauert es von der Einreichung des Antrages bis zur Entscheidung ob das Verfahren eröffnet wird, in Karlsruhe etwa eine bis zwei Wochen, bei anderen Gerichten können die Zeiten aber auch variieren.

Ein Insolvenzverfahren dauert vom Tag der Eröffnung bis zur Entscheidung über die Befreiung von der Restschuld normalerweise genau sechs Jahre. NEU: Im Zuge der Corona-Krise wurde die Verfahrensdauer für Anträge die ab 01.10.2020 gestellt werden, auf drei Jahre herabgesetzt. Diese Erleichterung gilt bis 2025.

Kann ich früher herauskommen?

(Es gibt seit 2014 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren um ein Jahr, oder sogar um drei Jahre abzukürzen. Diese Verkürzungsregelungen sind während der generellen Verkürzung auf drei Jahre bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.) 

Noch schneller kann es gehen, wenn Sie bereits kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nochmals mit den Gläubigern verhandeln und eine Einigung erzielen. 

Wie bezahle ich das?

Mein Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, der notwendig ist um Ihre Sache zu einem Ergebnis zu bringen. Das heißt, Sie haben es selbst in der Hand, wie viel Unterstützung Sie in Anspruch nehmen wollen und was Sie selbst beitragen können. Ich kann schon nach dem ersten Gespräch ziemlich genau kalkulieren, wie viel Zeit in etwa benötigt und was Sie das dann insgesamt kosten wird. Für einen durchschnittlichen Fall bewegt sich der Rahmen etwa zwischen 500,- und 800,- €.

 

Sie können das Honorar in Raten begleichen, so wie es für Sie machbar ist. Sobald ein Drittel eingezahlt ist, beginnt die Datenerfassung und die Gläubiger werden erstmals angeschrieben. Nach Eingang des zweiten Drittels wird der Zahlungsvorschlag erarbeitet und versandt. Sobald die Honorarrechnung vollständig bezahlt ist, schließe ich den Einigungsvorschlag ab.

 

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