Die sogenannte "Erbengeneration" erbt immer öfter Schulden
Was kann noch schlimmer sein, als einen geliebten Menschen zu verlieren? Neben der Trauer wird man als Hinterbliebener ohnehin schon mit so vielen Dingen konfrontiert, die zu regeln sind. Egal, ob Sie sich dazu in der Verfassung fühlen oder nicht.
Wenn man dann -manchmal erst Wochen oder Monate nach dem Todesfall- auch noch feststellen muss, dass der Verstorbene finanzielle Defizite hinterlassen hat, dann ist oft schon die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes verstrichen. Da ist es wichtig zu wissen, dass man auch noch bis zu zwei Jahre nach dem Todesfall etwas unternehmen kann um die Situation zu bereinigen.
Einen guten Überblick gibt der am 27. November 2017 in den Badischen Neuesten Nachrichten erschienene Artikel, den Sie unten nachlesen können:
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Sie erreichen mein Sekretariat Montags bis Donnerstags zwischen 08.30 und 12.00 Uhr. Falls das Büro nicht besetzt ist, können Sie jederzeit eine Nachricht hinterlassen und werden zurückgerufen. Telefon: 0721 48 48 68 7
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