Die sogenannte "Erbengeneration" erbt immer öfter Schulden

Was kann noch schlimmer sein, als einen geliebten Menschen zu verlieren? Neben der Trauer wird man als Hinterbliebener ohnehin schon mit so vielen Dingen konfrontiert, die zu regeln sind. Egal, ob Sie sich dazu in der Verfassung fühlen oder nicht. 

Wenn man dann -manchmal erst Wochen oder Monate nach dem Todesfall- auch noch feststellen muss, dass der Verstorbene finanzielle Defizite hinterlassen hat, dann ist oft schon die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung des Erbes verstrichen. Da ist es wichtig zu wissen, dass man auch noch bis zu zwei Jahre nach dem Todesfall etwas unternehmen kann um die Situation zu bereinigen.

Einen guten Überblick gibt der am 27. November 2017 in den Badischen Neuesten Nachrichten erschienene Artikel, den Sie unten nachlesen können:

Falls Sie betroffen sind und zu diesem Thema eine neutrale Beratung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, einen diskreten Beratungstermin in meinem Büro wahrzunehmen.

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